Kirchheimbolanden

Wunschkennzeichen-Reservierung in Donnersbergkreis

Freie KFZ-Kennzeichen reservieren & bestellen

1. Wunschkennzeichen Aussuchensecure

Kennzeichen-Kürzel

Fahrzeug-Typ

Kennzeichen-Typ

KIB

Kennzeichen eingeben

Ihr Kennzeichen bleibt für 60 Tage bei der Zulassungsstelle Kirchheimbolanden reserviert.

Wie es funktioniert:

1. Aussuchen

2. Reservieren

3. DHL-Lieferung

4. Zulassen

Wunschkennzeichen-Reservierung Online

Schnell

Weil Sie Ihr Kennzeichen bereits reserviert haben, müssen Sie nicht nochmal zum Schilderpräger.

Direkt

Sie können Ihre Wunschkombination in Ruhe zuhause aussuchen, statt bei einem Mitarbeiter.

Sicher

Nach der Reservierung erhalten Sie das Kennzeichen nach Hause geliefert. Sicherer gehts nicht.

Öffnungszeiten, Kontakt & Anschrift

Adresse:

Uhlandstraße 2

67292 Kirchheimbolanden

montag
08:00 - 12:3014:00 - 16:00
dienstag
08:00 - 12:3014:00 - 16:00
mittwoch
08:00 - 12:3014:00 - 16:00
donnerstag
08:00 - 12:3014:00 - 18:00
freitag
08:00 - 12:00

Warum wir?

1

Einfache Reservierung

Mit unserer Oberfläche erhalten Sie einen einheitlichen Zugang zu allen Zulassungsstellen in Deutschland.

2

Garantierte Reservierung

Wir bestätigen Ihnen verbindlich die Reservierung und das verfügbare Kennzeichen.

3

Sichere Übertragung

Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich verschlüsselt.

4

Kennzeichen-Lieferung

Weil wir Ihre Kennzeichen gleich mitprägen, können Sie sicher sein, dass bei der Zulassung alles klappt.

Fragen & Antworten

Ihr Wunschkennzeichen bleibt in der Regel für 60 Tage bei der Zulassungsstelle reserviert.

Sie wählen Ihr Wunschkennzeichen aus, reservieren es online und erhalten die Kennzeichen per Post.

Es können Standard-, Saison-, Elektro- und Historische Kennzeichen reserviert werden.

Die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen finden Sie auf der offiziellen Website oder bei den einzelnen Standorten.

Die Online-Reservierung spart Zeit und bietet eine sichere Datenübertragung. Zudem werden die Kennzeichen direkt nach Hause geliefert.

Letzte Änderung in Donnersbergkreis: 25. März 2025