Kfz Abmelden in Wegscheid
Auto abmelden, Fahrzeug abmelden, Außerbetriebsetzung
KFZ-Ausserbetriebsetzung Zulassungsstelle Wegscheid
KFZ-Ausserbetriebsetzung Zulassungsstelle Wegscheid
Sie möchten Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger in Wegscheid abmelden?
Ob wegen Verkaufs, Verschrottung oder einer längeren Stilllegung – in diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die KFZ-Abmeldung funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie dabei beachten müssen.
Ein Fahrzeug muss in Wegscheid abgemeldet werden, wenn:
Sie es verkaufen oder verschrotten.
Sie es nicht mehr nutzen und keine Steuern zahlen möchten.
es gestohlen wurde oder einen Totalschaden hat.
der Halter verstorben ist.
Wichtig: Solange das Fahrzeug angemeldet ist, fallen Steuern und Versicherungskosten an – auch wenn Sie es nicht fahren.
Für die Abmeldung in Wegscheid benötigen Sie:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Kennzeichen (ein vollständiges Satz – also vorne und hinten)
Personalausweis oder Reisepass
Sonderfall: Dokumente verloren?
Falls Fahrzeugschein oder -brief fehlen, müssen Sie vor der Abmeldung eine Verlustanzeige bei der Polizei erstellen.
Termin vereinbaren
Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchungen an (Zeit sparen!).
Achtung: In manchen Kommunen geht es auch ohne Termin, aber mit Wartezeit.
Unterlagen vorbereiten
Für Privatpersonen:
Fahrzeugschein (Teil I) + Fahrzeugbrief (Teil II)
Beide Kennzeichen (vorne + hinten)
Personalausweis/Reisepass
Für Unternehmen/Vereine:
Zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
Vollmacht, falls nicht der Geschäftsführer/Vorstand kommt
Bei Leasingfahrzeugen:
Leasingvertrag + ggf. Zustimmung des Leasinggebers
Kennzeichen abgeben & Bestätigung erhalten
Die Schilder werden vor Ort entwertet.
Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung (für Versicherung/Finanzamt wichtig!).
Kosten:
Die Abmeldung selbst ist meist gebührenfrei.
Falls Dokumente fehlen:
Neuausstellung Fahrzeugbrief: ca. 30–50 €
Verlustanzeige (Polizei): tlw. kostenpflichtig
Voraussetzungen:
Sie haben einen neuen Fahrzeugschein/-brief (ab 2015) mit verdeckten Sicherheitscodes.
Sie können sich mit AusweisApp2 oder Online-Ausweis (eID) identifizieren.
Schritt-für-Schritt:
i-Kfz Verfahren starten und „Fahrzeug abmelden“ auswählen.
Identifikation mit digitalem Ausweis (z. B. über NFC-fähiges Smartphone).
Bestätigung erhalten – die Abmeldung ist sofort wirksam.
Vorteile:
Kein Warten, kein Behördengang.
Bescheinigung wird digital zugeschickt.
Einschränkungen:
Nicht möglich für:
Fahrzeuge mit altem Fahrzeugschein (vor 2015).
Unternehmen/Vereine, wenn der Halter nicht im Dokument steht.
Abmeldung nur eines Kennzeichens (z. B. bei Wechsel auf Wunschkennzeichen).
Tipp: Falls Online-Abmeldung scheitert → Einfach zur Zulassungsstelle gehen!
Fahrzeug im Ausland abmelden?
Geht nur in Deutschland – bei Export muss das Fahrzeug zuerst hier abgemeldet werden.
Firmenwagen mit Sonderregelung?
Bei Leasingrückläufern oft Abmeldung nur durch den Leasinggeber – vorher klären!
Nach der Abmeldung sind noch folgende Schritte nötig.
Versicherung informieren → Kündigung der KFZ-Versicherung.
Finanzamt meldet Steuerbefreiung → Keine KFZ-Steuer mehr.
Kennzeichen werden ungültig → Sie können sie nicht wiederverwenden.
Möglichkeiten nach Abmeldung:
Wiederzulassung (mit neuen Kennzeichen).
Verschrottung (Nachweis beim Schrottplatz holen).
Export (falls das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird).
Untenstehend finden Sie eine Liste der KFZ-Abmeldungen für Wegscheid
Statistik | Anzahl pro Monat |
---|---|
Benziner (Gesamt) | 14347 |
Darunter Euro 6.1 | 14159 |
Darunter Euro 6.2 | 6923 |
Darunter Euro 6d1 | 11295 |
Darunter Euro 6d2 | 6374 |
Darunter Euro 6e1 | 2864 |
Darunter Euro 6e2 | 396 |
Diesel (Gesamt) | 7034 |
Elektrofahrzeuge | 4016 |
Erdgasfahrzeuge | 3 |
Flüssiggasfahrzeuge | 186 |
Darunter Plug-In Hybride | 2444 |
Hybridfahrzeuge (Gesamt) | 12077 |
Sonstige Fahrzeuge | 3 |
Letzte Änderung: 24. März 2025