Verbotene Kombinationen
An Zulassungsstellen sind bestimmte Kennzeichenkombinationen von der Verwendung und reservierung ausgeschlossen.
Die Grundlage ist gesetzlich festgelegt, denn laut FZV §8 Abs. 1 dürfen Kennzeichen nicht "gegen die guten Sitten verstoßen".
In der Praxis bedeutet das, dass Kennzeichen mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder nationalsozialistischer Interpretation verboten sind.
Verbotene Kombinationen (Beispiele)
ZIG
KZ
????
ZIG
HJ
????
ZIG
SA
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ZIG
SS
????
ZIG
NS
????
ZIG
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1488