Schwäbisch Hall

Zulassungsstelle Schwäbisch Hall

Kfz Abmelden in Schwäbisch Hall

Auto abmelden, Fahrzeug abmelden, Außerbetriebsetzung

KFZ-Ausserbetriebsetzung Zulassungsstelle Schwäbisch Hall

01 Einleitung

Sie möchten Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger in Schwäbisch Hall abmelden?

Ob wegen Verkaufs, Verschrottung oder einer längeren Stilllegung – in diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die KFZ-Abmeldung funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie dabei beachten müssen.

02 Beschreibung

Ein Fahrzeug muss in Schwäbisch Hall abgemeldet werden, wenn:

  • Sie es verkaufen oder verschrotten.

  • Sie es nicht mehr nutzen und keine Steuern zahlen möchten.

  • es gestohlen wurde oder einen Totalschaden hat.

  • der Halter verstorben ist.

Wichtig: Solange das Fahrzeug angemeldet ist, fallen Steuern und Versicherungskosten an – auch wenn Sie es nicht fahren.

03 Unterlagen

Für die Abmeldung in Schwäbisch Hall benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

  • Kennzeichen (ein vollständiges Satz – also vorne und hinten)

  • Personalausweis oder Reisepass

Sonderfall: Dokumente verloren?

  • Falls Fahrzeugschein oder -brief fehlen, müssen Sie vor der Abmeldung eine Verlustanzeige bei der Polizei erstellen.

04 Abmeldung

Vor Ort bei der Zulassungsstelle Schwäbisch Hall

  1. Termin vereinbaren

    • Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchungen an (Zeit sparen!).

    • Achtung: In manchen Kommunen geht es auch ohne Termin, aber mit Wartezeit.

  2. Unterlagen vorbereiten

    • Für Privatpersonen:

      • Fahrzeugschein (Teil I) + Fahrzeugbrief (Teil II)

      • Beide Kennzeichen (vorne + hinten)

      • Personalausweis/Reisepass

    • Für Unternehmen/Vereine:

      • Zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug

      • Vollmacht, falls nicht der Geschäftsführer/Vorstand kommt

    • Bei Leasingfahrzeugen:

      • Leasingvertrag + ggf. Zustimmung des Leasinggebers

  3. Kennzeichen abgeben & Bestätigung erhalten

    • Die Schilder werden vor Ort entwertet.

    • Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung (für Versicherung/Finanzamt wichtig!).

Kosten:

  • Die Abmeldung selbst ist meist gebührenfrei.

  • Falls Dokumente fehlen:

    • Neuausstellung Fahrzeugbrief: ca. 30–50 €

    • Verlustanzeige (Polizei): tlw. kostenpflichtig

iKFZ-Verfahren für die Zulassungsstelle Schwäbisch Hall

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen neuen Fahrzeugschein/-brief (ab 2015) mit verdeckten Sicherheitscodes.

  • Sie können sich mit AusweisApp2 oder Online-Ausweis (eID) identifizieren.

Schritt-für-Schritt:

  1. i-Kfz Verfahren starten und „Fahrzeug abmelden“ auswählen.

  2. Sicherheitscodes freikratzen (im Fahrzeugschein/-brief) und eingeben.
  3. Identifikation mit digitalem Ausweis (z. B. über NFC-fähiges Smartphone).

  4. Bestätigung erhalten – die Abmeldung ist sofort wirksam.

Vorteile:

  • Kein Warten, kein Behördengang.

  • Bescheinigung wird digital zugeschickt.

Einschränkungen:

  • Nicht möglich für:

    • Fahrzeuge mit altem Fahrzeugschein (vor 2015).

    • Unternehmen/Vereine, wenn der Halter nicht im Dokument steht.

    • Abmeldung nur eines Kennzeichens (z. B. bei Wechsel auf Wunschkennzeichen).

Tipp: Falls Online-Abmeldung scheitert → Einfach zur Zulassungsstelle gehen!


Ergänzungen für Sonderfälle

  • Fahrzeug im Ausland abmelden?

    • Geht nur in Deutschland – bei Export muss das Fahrzeug zuerst hier abgemeldet werden.

  • Firmenwagen mit Sonderregelung?

    • Bei Leasingrückläufern oft Abmeldung nur durch den Leasinggeber – vorher klären!

05 Ablauf Teil II

Nach der Abmeldung sind noch folgende Schritte nötig.

  • Versicherung informieren → Kündigung der KFZ-Versicherung.

  • Finanzamt meldet Steuerbefreiung → Keine KFZ-Steuer mehr.

  • Kennzeichen werden ungültig → Sie können sie nicht wiederverwenden.

Möglichkeiten nach Abmeldung:

  • Wiederzulassung (mit neuen Kennzeichen).

  • Verschrottung (Nachweis beim Schrottplatz holen).

  • Export (falls das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird).

06 Spezialfälle

  • Abmeldung nach Totalschaden
    • Bescheinigung der Verschrottung.
  • Abmeldung nach Diebstahl
    • Polizeianzeige vorlegen.
  • Abmeldung bei Tod des Halters
    • Erben oder Bevollmächtigte müssen die Abmeldung vornehmen.
    • Erbschein oder Vollmacht erforderlich.
  • Anhänger oder Motorrad abmelden
    • Gleiches Verfahren wie bei Pkw.

Abmeldesstatistiken (letztes Update 11.5.2025)

Untenstehend finden Sie eine Liste der KFZ-Abmeldungen für Schwäbisch Hall

StatistikAnzahl pro Monat
Benziner (Gesamt)9652
Darunter Euro 6.19590
Darunter Euro 6.25735
Darunter Euro 6d18565
Darunter Euro 6d25307
Darunter Euro 6e11004
Darunter Euro 6e2281
Diesel (Gesamt)5807
Elektrofahrzeuge4689
Erdgasfahrzeuge1
Flüssiggasfahrzeuge205
Darunter Plug-In Hybride3103
Hybridfahrzeuge (Gesamt)11065
Sonstige Fahrzeuge1

Letzte Änderung: 24. März 2025