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Zulassungsstelle Saarbrücken

/Kfz-Abmelden

Kfz Abmelden in Saarbrücken

Auto abmelden, Fahrzeug abmelden, Außerbetriebsetzung

KFZ-Ausserbetriebsetzung Zulassungsstelle Saarbrücken

Inhalt

01Einleitung02Beschreibung03Unterlagen04Abmeldung05Ablauf Teil II06Spezialfälle

Schnellzugriff

  • Online-Abmeldung

    Stillegung/Abmeldung Online

  • Terminreservierung

    Für die Kfz-Abmeldung bei der Behörde

  • 01 Einleitung

    Sie möchten Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger in Saarbrücken abmelden?

    Ob wegen Verkaufs, Verschrottung oder einer längeren Stilllegung – in diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die KFZ-Abmeldung funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie dabei beachten müssen.

    02 Beschreibung

    Ein Fahrzeug muss in Saarbrücken abgemeldet werden, wenn:

    • Sie es verkaufen oder verschrotten.

    • Sie es nicht mehr nutzen und keine Steuern zahlen möchten.

    • es gestohlen wurde oder einen Totalschaden hat.

    • der Halter verstorben ist.

    Wichtig: Solange das Fahrzeug angemeldet ist, fallen Steuern und Versicherungskosten an – auch wenn Sie es nicht fahren.

    03 Unterlagen

    Für die Abmeldung in Saarbrücken benötigen Sie:

    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

    • Kennzeichen (ein vollständiges Satz – also vorne und hinten)

    • Personalausweis oder Reisepass

    Sonderfall: Dokumente verloren?

    • Falls Fahrzeugschein oder -brief fehlen, müssen Sie vor der Abmeldung eine Verlustanzeige bei der Polizei erstellen.

    04 Abmeldung

    Vor Ort bei der Zulassungsstelle Saarbrücken

    1. Termin vereinbaren

      • Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchungen an (Zeit sparen!).

      • Achtung: In manchen Kommunen geht es auch ohne Termin, aber mit Wartezeit.

    2. Unterlagen vorbereiten

      • Für Privatpersonen:

        • Fahrzeugschein (Teil I) + Fahrzeugbrief (Teil II)

        • Beide Kennzeichen (vorne + hinten)

        • Personalausweis/Reisepass

      • Für Unternehmen/Vereine:

        • Zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug

        • Vollmacht, falls nicht der Geschäftsführer/Vorstand kommt

      • Bei Leasingfahrzeugen:

        • Leasingvertrag + ggf. Zustimmung des Leasinggebers

    3. Kennzeichen abgeben & Bestätigung erhalten

      • Die Schilder werden vor Ort entwertet.

      • Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung (für Versicherung/Finanzamt wichtig!).

    Kosten:

    • Die Abmeldung selbst ist meist gebührenfrei.

    • Falls Dokumente fehlen:

      • Neuausstellung Fahrzeugbrief: ca. 30–50 €

      • Verlustanzeige (Polizei): tlw. kostenpflichtig

    iKFZ-Verfahren für die Zulassungsstelle Saarbrücken

    Voraussetzungen:

    • Sie haben einen neuen Fahrzeugschein/-brief (ab 2015) mit verdeckten Sicherheitscodes.

    • Sie können sich mit AusweisApp2 oder Online-Ausweis (eID) identifizieren.

    Schritt-für-Schritt:

    1. i-Kfz Verfahren starten und „Fahrzeug abmelden“ auswählen.

    2. Sicherheitscodes freikratzen (im Fahrzeugschein/-brief) und eingeben.
    3. Identifikation mit digitalem Ausweis (z. B. über NFC-fähiges Smartphone).

    4. Bestätigung erhalten – die Abmeldung ist sofort wirksam.

    Vorteile:

    • Kein Warten, kein Behördengang.

    • Bescheinigung wird digital zugeschickt.

    Einschränkungen:

    • Nicht möglich für:

      • Fahrzeuge mit altem Fahrzeugschein (vor 2015).

      • Unternehmen/Vereine, wenn der Halter nicht im Dokument steht.

      • Abmeldung nur eines Kennzeichens (z. B. bei Wechsel auf Wunschkennzeichen).

    Tipp: Falls Online-Abmeldung scheitert → Einfach zur Zulassungsstelle gehen!


    Ergänzungen für Sonderfälle

    • Fahrzeug im Ausland abmelden?

      • Geht nur in Deutschland – bei Export muss das Fahrzeug zuerst hier abgemeldet werden.

    • Firmenwagen mit Sonderregelung?

      • Bei Leasingrückläufern oft Abmeldung nur durch den Leasinggeber – vorher klären!

    05 Ablauf Teil II

    Nach der Abmeldung sind noch folgende Schritte nötig.

    • Versicherung informieren → Kündigung der KFZ-Versicherung.

    • Finanzamt meldet Steuerbefreiung → Keine KFZ-Steuer mehr.

    • Kennzeichen werden ungültig → Sie können sie nicht wiederverwenden.

    Möglichkeiten nach Abmeldung:

    • Wiederzulassung (mit neuen Kennzeichen).

    • Verschrottung (Nachweis beim Schrottplatz holen).

    • Export (falls das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird).

    06 Spezialfälle

    • Abmeldung nach Totalschaden
      • Bescheinigung der Verschrottung.
    • Abmeldung nach Diebstahl
      • Polizeianzeige vorlegen.
    • Abmeldung bei Tod des Halters
      • Erben oder Bevollmächtigte müssen die Abmeldung vornehmen.
      • Erbschein oder Vollmacht erforderlich.
    • Anhänger oder Motorrad abmelden
      • Gleiches Verfahren wie bei Pkw.

    Letzte Änderung: 24. März 2025

    Zulassungsstelle Saarbrücken

    Abmeldesstatistiken (letztes Update 4.7.2025)

    Untenstehend finden Sie eine Liste der KFZ-Abmeldungen für Saarbrücken

    StatistikAnzahl pro Monat
    Benziner (Gesamt)1203
    Darunter Euro 6.11197
    Darunter Euro 6.2512
    Darunter Euro 6d1627
    Darunter Euro 6d2338
    Darunter Euro 6e1569
    Darunter Euro 6e2139
    Diesel (Gesamt)512
    Elektrofahrzeuge304
    Erdgasfahrzeuge0
    Flüssiggasfahrzeuge25
    Darunter Plug-In Hybride153
    Hybridfahrzeuge (Gesamt)1052
    Sonstige Fahrzeuge0