Verbotene Kombinationen
An Zulassungsstellen sind bestimmte Kennzeichenkombinationen von der Verwendung und reservierung ausgeschlossen.
Die Grundlage ist gesetzlich festgelegt, denn laut FZV §8 Abs. 1 dürfen Kennzeichen nicht "gegen die guten Sitten verstoßen".
In der Praxis bedeutet das, dass Kennzeichen mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder nationalsozialistischer Interpretation verboten sind.
Verbotene Kombinationen (Beispiele)
NMS
KZ
????
NMS
HJ
????
NMS
SA
????
NMS
SS
????
NMS
NS
????
NMS
??
1488