Kfz Abmelden in Landau in der Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße)
Auto abmelden, Fahrzeug abmelden, Außerbetriebsetzung
KFZ-Ausserbetriebsetzung Zulassungsstelle Landau in der Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße)
KFZ-Ausserbetriebsetzung Zulassungsstelle Landau in der Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße)
Sie möchten Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger in Landau in der Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße) abmelden?
Ob wegen Verkaufs, Verschrottung oder einer längeren Stilllegung – in diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die KFZ-Abmeldung funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie dabei beachten müssen.
Ein Fahrzeug muss in Landau in der Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße) abgemeldet werden, wenn:
Sie es verkaufen oder verschrotten.
Sie es nicht mehr nutzen und keine Steuern zahlen möchten.
es gestohlen wurde oder einen Totalschaden hat.
der Halter verstorben ist.
Wichtig: Solange das Fahrzeug angemeldet ist, fallen Steuern und Versicherungskosten an – auch wenn Sie es nicht fahren.
Für die Abmeldung in Landau in der Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße) benötigen Sie:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Kennzeichen (ein vollständiges Satz – also vorne und hinten)
Personalausweis oder Reisepass
Sonderfall: Dokumente verloren?
Falls Fahrzeugschein oder -brief fehlen, müssen Sie vor der Abmeldung eine Verlustanzeige bei der Polizei erstellen.
Termin vereinbaren
Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchungen an (Zeit sparen!).
Achtung: In manchen Kommunen geht es auch ohne Termin, aber mit Wartezeit.
Unterlagen vorbereiten
Für Privatpersonen:
Fahrzeugschein (Teil I) + Fahrzeugbrief (Teil II)
Beide Kennzeichen (vorne + hinten)
Personalausweis/Reisepass
Für Unternehmen/Vereine:
Zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
Vollmacht, falls nicht der Geschäftsführer/Vorstand kommt
Bei Leasingfahrzeugen:
Leasingvertrag + ggf. Zustimmung des Leasinggebers
Kennzeichen abgeben & Bestätigung erhalten
Die Schilder werden vor Ort entwertet.
Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung (für Versicherung/Finanzamt wichtig!).
Kosten:
Die Abmeldung selbst ist meist gebührenfrei.
Falls Dokumente fehlen:
Neuausstellung Fahrzeugbrief: ca. 30–50 €
Verlustanzeige (Polizei): tlw. kostenpflichtig
Voraussetzungen:
Sie haben einen neuen Fahrzeugschein/-brief (ab 2015) mit verdeckten Sicherheitscodes.
Sie können sich mit AusweisApp2 oder Online-Ausweis (eID) identifizieren.
Schritt-für-Schritt:
i-Kfz Verfahren starten und „Fahrzeug abmelden“ auswählen.
Identifikation mit digitalem Ausweis (z. B. über NFC-fähiges Smartphone).
Bestätigung erhalten – die Abmeldung ist sofort wirksam.
Vorteile:
Kein Warten, kein Behördengang.
Bescheinigung wird digital zugeschickt.
Einschränkungen:
Nicht möglich für:
Fahrzeuge mit altem Fahrzeugschein (vor 2015).
Unternehmen/Vereine, wenn der Halter nicht im Dokument steht.
Abmeldung nur eines Kennzeichens (z. B. bei Wechsel auf Wunschkennzeichen).
Tipp: Falls Online-Abmeldung scheitert → Einfach zur Zulassungsstelle gehen!
Fahrzeug im Ausland abmelden?
Geht nur in Deutschland – bei Export muss das Fahrzeug zuerst hier abgemeldet werden.
Firmenwagen mit Sonderregelung?
Bei Leasingrückläufern oft Abmeldung nur durch den Leasinggeber – vorher klären!
Nach der Abmeldung sind noch folgende Schritte nötig.
Versicherung informieren → Kündigung der KFZ-Versicherung.
Finanzamt meldet Steuerbefreiung → Keine KFZ-Steuer mehr.
Kennzeichen werden ungültig → Sie können sie nicht wiederverwenden.
Möglichkeiten nach Abmeldung:
Wiederzulassung (mit neuen Kennzeichen).
Verschrottung (Nachweis beim Schrottplatz holen).
Export (falls das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird).
Untenstehend finden Sie eine Liste der KFZ-Abmeldungen für Landau in der Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße)
Statistik | Anzahl pro Monat |
---|---|
Benziner (Gesamt) | 4445 |
Darunter Euro 6.1 | 4412 |
Darunter Euro 6.2 | 1970 |
Darunter Euro 6d1 | 2238 |
Darunter Euro 6d2 | 1148 |
Darunter Euro 6e1 | 2173 |
Darunter Euro 6e2 | 713 |
Diesel (Gesamt) | 1976 |
Elektrofahrzeuge | 1888 |
Erdgasfahrzeuge | 0 |
Flüssiggasfahrzeuge | 68 |
Darunter Plug-In Hybride | 544 |
Hybridfahrzeuge (Gesamt) | 3203 |
Sonstige Fahrzeuge | 0 |
Letzte Änderung: 24. März 2025