Verbotene Kombinationen
An Zulassungsstellen sind bestimmte Kennzeichenkombinationen von der Verwendung und reservierung ausgeschlossen.
Die Grundlage ist gesetzlich festgelegt, denn laut FZV §8 Abs. 1 dürfen Kennzeichen nicht "gegen die guten Sitten verstoßen".
In der Praxis bedeutet das, dass Kennzeichen mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder nationalsozialistischer Interpretation verboten sind.
Verbotene Kombinationen (Beispiele)
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KZ
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HJ
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SA
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SS
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NS
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AUR
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1488