Verbotene Kombinationen
An Zulassungsstellen sind bestimmte Kennzeichenkombinationen von der Verwendung und reservierung ausgeschlossen.
Die Grundlage ist gesetzlich festgelegt, denn laut FZV §8 Abs. 1 dürfen Kennzeichen nicht "gegen die guten Sitten verstoßen".
In der Praxis bedeutet das, dass Kennzeichen mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder nationalsozialistischer Interpretation verboten sind.
Verbotene Kombinationen (Beispiele)
HK
KZ
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HK
HJ
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HK
SA
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HK
SS
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HK
NS
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HK
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1488