Hamm (Bockum-Hövel)

Zulassungsstelle Hamm (Bockum-Hövel)

Kfz Abmelden in Hamm (Bockum-Hövel)

Auto abmelden, Fahrzeug abmelden, Außerbetriebsetzung

KFZ-Ausserbetriebsetzung Zulassungsstelle Hamm (Bockum-Hövel)

01 Einleitung

Sie möchten Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger in Hamm (Bockum-Hövel) abmelden?

Ob wegen Verkaufs, Verschrottung oder einer längeren Stilllegung – in diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die KFZ-Abmeldung funktioniert, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie dabei beachten müssen.

02 Beschreibung

Ein Fahrzeug muss in Hamm (Bockum-Hövel) abgemeldet werden, wenn:

  • Sie es verkaufen oder verschrotten.

  • Sie es nicht mehr nutzen und keine Steuern zahlen möchten.

  • es gestohlen wurde oder einen Totalschaden hat.

  • der Halter verstorben ist.

Wichtig: Solange das Fahrzeug angemeldet ist, fallen Steuern und Versicherungskosten an – auch wenn Sie es nicht fahren.

03 Unterlagen

Für die Abmeldung in Hamm (Bockum-Hövel) benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

  • Kennzeichen (ein vollständiges Satz – also vorne und hinten)

  • Personalausweis oder Reisepass

Sonderfall: Dokumente verloren?

  • Falls Fahrzeugschein oder -brief fehlen, müssen Sie vor der Abmeldung eine Verlustanzeige bei der Polizei erstellen.

04 Abmeldung

Vor Ort bei der Zulassungsstelle Hamm (Bockum-Hövel)

  1. Termin vereinbaren

    • Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchungen an (Zeit sparen!).

    • Achtung: In manchen Kommunen geht es auch ohne Termin, aber mit Wartezeit.

  2. Unterlagen vorbereiten

    • Für Privatpersonen:

      • Fahrzeugschein (Teil I) + Fahrzeugbrief (Teil II)

      • Beide Kennzeichen (vorne + hinten)

      • Personalausweis/Reisepass

    • Für Unternehmen/Vereine:

      • Zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug

      • Vollmacht, falls nicht der Geschäftsführer/Vorstand kommt

    • Bei Leasingfahrzeugen:

      • Leasingvertrag + ggf. Zustimmung des Leasinggebers

  3. Kennzeichen abgeben & Bestätigung erhalten

    • Die Schilder werden vor Ort entwertet.

    • Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung (für Versicherung/Finanzamt wichtig!).

Kosten:

  • Die Abmeldung selbst ist meist gebührenfrei.

  • Falls Dokumente fehlen:

    • Neuausstellung Fahrzeugbrief: ca. 30–50 €

    • Verlustanzeige (Polizei): tlw. kostenpflichtig

iKFZ-Verfahren für die Zulassungsstelle Hamm (Bockum-Hövel)

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen neuen Fahrzeugschein/-brief (ab 2015) mit verdeckten Sicherheitscodes.

  • Sie können sich mit AusweisApp2 oder Online-Ausweis (eID) identifizieren.

Schritt-für-Schritt:

  1. i-Kfz Verfahren starten und „Fahrzeug abmelden“ auswählen.

  2. Sicherheitscodes freikratzen (im Fahrzeugschein/-brief) und eingeben.
  3. Identifikation mit digitalem Ausweis (z. B. über NFC-fähiges Smartphone).

  4. Bestätigung erhalten – die Abmeldung ist sofort wirksam.

Vorteile:

  • Kein Warten, kein Behördengang.

  • Bescheinigung wird digital zugeschickt.

Einschränkungen:

  • Nicht möglich für:

    • Fahrzeuge mit altem Fahrzeugschein (vor 2015).

    • Unternehmen/Vereine, wenn der Halter nicht im Dokument steht.

    • Abmeldung nur eines Kennzeichens (z. B. bei Wechsel auf Wunschkennzeichen).

Tipp: Falls Online-Abmeldung scheitert → Einfach zur Zulassungsstelle gehen!


Ergänzungen für Sonderfälle

  • Fahrzeug im Ausland abmelden?

    • Geht nur in Deutschland – bei Export muss das Fahrzeug zuerst hier abgemeldet werden.

  • Firmenwagen mit Sonderregelung?

    • Bei Leasingrückläufern oft Abmeldung nur durch den Leasinggeber – vorher klären!

05 Ablauf Teil II

Nach der Abmeldung sind noch folgende Schritte nötig.

  • Versicherung informieren → Kündigung der KFZ-Versicherung.

  • Finanzamt meldet Steuerbefreiung → Keine KFZ-Steuer mehr.

  • Kennzeichen werden ungültig → Sie können sie nicht wiederverwenden.

Möglichkeiten nach Abmeldung:

  • Wiederzulassung (mit neuen Kennzeichen).

  • Verschrottung (Nachweis beim Schrottplatz holen).

  • Export (falls das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird).

06 Spezialfälle

  • Abmeldung nach Totalschaden
    • Bescheinigung der Verschrottung.
  • Abmeldung nach Diebstahl
    • Polizeianzeige vorlegen.
  • Abmeldung bei Tod des Halters
    • Erben oder Bevollmächtigte müssen die Abmeldung vornehmen.
    • Erbschein oder Vollmacht erforderlich.
  • Anhänger oder Motorrad abmelden
    • Gleiches Verfahren wie bei Pkw.

Abmeldesstatistiken (letztes Update 15.6.2025)

Untenstehend finden Sie eine Liste der KFZ-Abmeldungen für Hamm (Bockum-Hövel)

StatistikAnzahl pro Monat
Benziner (Gesamt)21577
Darunter Euro 6.121435
Darunter Euro 6.29782
Darunter Euro 6d110826
Darunter Euro 6d25616
Darunter Euro 6e110608
Darunter Euro 6e23778
Diesel (Gesamt)9814
Elektrofahrzeuge8967
Erdgasfahrzeuge0
Flüssiggasfahrzeuge446
Darunter Plug-In Hybride3295
Hybridfahrzeuge (Gesamt)18353
Sonstige Fahrzeuge5

Letzte Änderung: 24. März 2025