Wunschkennzeichen/Emden/Verbotene Kombinationen

Verbotene Kombinationen

An Zulassungsstellen sind bestimmte Kennzeichenkombinationen von der Verwendung und reservierung ausgeschlossen.

Die Grundlage ist gesetzlich festgelegt, denn laut FZV §8 Abs. 1 dürfen Kennzeichen nicht "gegen die guten Sitten verstoßen".

In der Praxis bedeutet das, dass Kennzeichen mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder nationalsozialistischer Interpretation verboten sind.


Verbotene Kombinationen (Beispiele)

EMD

KZ

????

EMD

HJ

????

EMD

SA

????

EMD

SS

????

EMD

NS

????

EMD

??

1488

Verbotene Kombinationen